Das Recht am eigenen Bild wird in der Schweiz im Zivilgesetzbuch geregelt. Recht am eigenen Bild bedeutet, dass ich selber darüber bestimmen kann, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von meiner Person veröffentlicht werden dürfen. Das heisst, dass niemand ohne meine ausdrückliche Zustimmung eine Nahaufnahme von mir verwenden darf. Ich kann diese Zustimmung auch beschränkt erteilen, indem ich etwa nur für das Abbilden im Vereinsmagazin Ausgabe 1/2020 grünes Licht gebe, nicht jedoch auf der Website oder in weiteren Printprodukten. Wenn ich irgendwo ein Bild meiner Person finde, das ohne meine Zustimmung verwendet wird, kann ich verlangen, dass diese Nahaufnahme gelöscht wird. Möchte ich Nahaufnahmen von Kindern verwenden, benötige ich die Zustimmung der Eltern.
Recht am eigenen Bild: Ergänzungen und Ausnahmen
Anonymität: Menschen an öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Konzert, Stadtfest, Kirchenfeier) als Gruppe darzustellen, ist zulässig, ohne dass ich die Zustimmung der darauf zu sehenden Personen benötige. Ich darf aber keine Person besonders hervorheben. Weiter dürfen Bilder von Personen nicht diskriminierend und/oder persönlichkeitsverletzend sein. Auch Werbung mit dem Bild einer Person ohne Bezug zum Beworbenen ist nicht in Ordnung. Wichtig: Für den privaten Gebrauch ist praktisch alles erlaubt. Der Eigengebrauch gilt für den persönlichen Bereich und den Kreis unter sich eng verbundener Personen.
Bitte geht respektvoll mit den Bildern um. Jesus Wings, Insieme und die Heime. dürfen die Bilder für Werbungszwecke im Zusammenhang mit dem Joyride verwenden.